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Der Herrligkoffer-Explorer-Club ist nun in Gründung und wird demnächst mit einer eigenen Webseite vorgestellt.

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 § 13: Stiftungsaufsicht

Die Stiftung, untersteht der Aufsicht der Regierung von Oberbayern. Dieser sind jährlich der Voranschlag und die Jahres und Vermögensrechnung vorzulegen.

 

§ 14 Inkrafttreten

Die Stiftungssatzung tritt mit Genehmigung durch die Regierung von Oberbayern in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 11.10.1983 in der Fassung vom 01.12.1994 außer Kraft.